Derzeit kannst du bei Finom problemlos ein Geschäftskonto für Unternehmen eröffnen, die in Frankreich oder Deutschland ansässig sind und ihre Geschäfte dort tätigen. Die gesetzliche Vertretung (die einzige Person, die im Namen eines Unternehmens ein Geschäftskonto eröffnen kann), sowie die wirtschaftlich Berechtigten müssen über eine gültige Aufenthaltserlaubnis in einem dieser beiden Länder verfügen, unabhängig vom Ausstellungsland ihres oder seines Passes / Personalausweises.
Wir planen, in Zukunft weitere europäische Länder hinzuzufügen. Wenn du jedoch Eigentümer eines Unternehmens mit Sitz in den USA bist oder wenn US-Steuerzahler an deinem Unternehmen beteiligt sind, können wir derzeit kein Geschäftskonto für dich eröffnen (aufgrund des FATCA-Abkommens).